Autorin: Yvonne Mannsfeld (Referendarin)

Bei einem Kilometerleasing ist der Leasingnehmer nicht dazu verpflichtet das Fahrzeug am Ende des Leasingvertrages (idR zu einem Restkaufpreis) abzunehmen. Bei einem Kilometerleasing wird eine bestimmte Kilometerleistung bestimmt, die von den monatlichen Leasingraten mitabgegolten gilt. Entscheidend ist dabei die am Ende des Kilometerleasings gefahrenen Gesamtkilometer. Liegt eine Unterschreitung des Betrages vor, wird ein entsprechender Betrag zurückerstattet und bei einer Überschreitung ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen.