I. Zustimmungserfordernis des Vermieters

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Referendarin)

Nach § 540 BGB hat der Mieter keine Berechtigung die Mietsache weiter zu vermieten, wenn der Vermieter seine Erlaubnis verweigert. Dem Mieter steht bei Verweigerung der Erlaubnis lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.