Arbeitsrecht - Individualarbeitsrecht

Unterstützt von unserer Partnerkanzlei KLIEMT.Arbeitsrecht
Autorenteam:
Rechtsanwältin Vera Oldenburger
Referendarin Gabriela Geiger

Willkommen zu unserem Skript zum Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht. Unter den Begriff des Individualarbeitsrechts wird das Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Arbeitgebern und einzelnen Arbeitnehmern subsumiert. Im Gegensatz dazu steht das Kollektivarbeitsrecht, welches das Rechtsverhältnis von sogenannten arbeitsrechtlichen Koalitionen (also bspw. Gewerkschaften) und den betrieblichen Parteien regelt.

Auf den folgenden Seiten beschäftigen wir uns, wie der Name des Skripts besagt, mit dem Individualarbeitsrecht. Wir werfen also u.a. einen Blick auf die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer, schauen uns an, welche Rechte und Pflichten sich aus diesem ergeben und beschäftigen uns mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus werden wir Themen wie die Anfechtung und Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses, die Entgeltfortzahlung, die Haftung im Arbeitsverhältnis oder den Betriebsübergang betrachten. Schließlich werfen wir auch einen Blick auf die arbeitsrechtlichen Grundlagen auf europäischer Ebene.