Schuldrecht Allgemeiner Teil

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Referendarin)

Einleitung

Der Allgemeine Teil des Schuldrechts (§§ 241 – 432 BGB) ist die Grundlage eines jeden Schuldverhältnisses und ist damit ebenfalls wie das BGB AT „vor die Klammer“ gezogen.

Ebenso wie das BGB AT gilt auch der Allgemeine Teil des Schuldrechts als absolutes Grundhandwerkszeug für die juristische Arbeit und damit zum Lösen einer Klausur. Sie sind evident wichtig für so viele juristische Bereiche, z. B. das Bestimmen der Leistung und Leistungsbeziehungen für das Bereicherungsrecht, die Abgrenzung eines Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfts im Sachenrecht oder eines sonstigen Problems im Besonderen Teil des Schuldrechts. Jeder noch so schwierige und kompliziert wirkende Fall fußt in gewisser Weise immer in den Allgemeinen Teilen, daher ist es das Ziel dieses Skriptes, dir auf anschaulichste Weise ganz systematisch das benötigte Handwerkszeug für jede Klausur an die Hand zu geben, um den Pudels Kern eines jeden Problems knacken zu können.

Es erfasst daher – nicht wie andere Skripte – allein das Schadensrecht, sondern auch die scheinbar „einfachen“ Grundlagen und arbeitet sich dann kleinschrittig sowie systematisch zu den echten Problemkreisen fort.