Autorin: Kim Alexandra Reichenbach (Referendarin)
Der Allgemeine Teil des BGB enthält die Vorschriften, die im gesamtem BGB gelten, d.h. sowohl für das Schuldrecht und das Sachenrecht als auch für das Familien- und Erbrecht. Die Regeln des Allgemeinen Teils gelten daher als „vor die Klammer gezogen“.
Dieses Skript befasst sich mit den für Klausur und Examen wichtigsten Vorschriften und Problemschwerpunkten, die insbesondere das Zustandekommen von Verträgen, die Stellvertretung, die Anfechtung und das Minderjährigenrecht betreffen.