III. Sonderbestimmungen für den Rücktritt und Schadensersatz, § 475d BGB

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Referendarin)

Die Reform lässt das Erfordernis einer Fristsetzung in den überwiegenden Fällen entfallen. Nach dem Wortlaut des § 475 V BGB wird bereits allein durch die Mitteilung des Mangels eine Frist automatisch in Gang gesetzt.

Gemäß dem § 475d I Nr. 1 BGB ist eine Fristsetzung iRd Rücktritts nach § 323 I BGB ohnehin entbehrlich, sofern die Nacherfüllung trotz Ablauf einer angemessenen Frist nicht vorgenommen wurde. Weiter sieht der § 475d I Nr. 2 BGB bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch eine Rücktrittsmöglichkeit vor, sofern sich trotz der Nacherfüllung derselbe oder ein neuer Mangel zeigt. Er normiert insoweit eine abweichende Regelung zum § 440 S. 2 BGB, der zumindest einen zweiten erfolglosen Versuch (hinsichtlich desselben Mangels) vorsieht.

Bei einem schwerwiegenden Mangel kann ein sofortiger Rücktritt gem. § 475d I Nr. 3 BGB gerechtfertigt sein. Ob ein solch schwerwiegender Mangel vorliegt ist iRe Abwägung der Interessen des Verbrauchers und des Unternehmers im konkreten Einzelfall zu bestimmen. IdR wird jedoch bereits der § 475d I Nr. 1 BGB greifen, der bereits durch Anzeigen eines Mangels eine Frist in Gang setzt. Verweigert der Unternehmer die Nacherfüllung, § 439 I BGB, oder dessen Kostentragung, § 439 II BGB, oder die fristgerechte Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten gem. § 475 V BGB kann der Verbraucher ohne eine Fristsetzung nach § 475d I Nr. 4 BGB zurücktreten. Für den § 475d I Nr. 4 BGB muss keine ernsthafte und endgültige Verweigerung gegeben sein, sodass bereits unbedachte Aussagen des Unternehmers genügen könnten. Nach § 475d I Nr. 5 BGB kann er darüber hinaus bereits ohne eine Fristsetzung zurücktreten, wenn es nach den objektiven Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht nach §§ 439 I, II, 475 V BGB ordnungsgemäß nacherfüllen wird.

Abschließend erklärt der § 475d II BGB die Anwendbarkeit des § 475d I BGB auf den § 281 BGB iRv Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels, sodass es iRe Verbrauchsgüterkauf auch bei Schadensersatz keine Fristsetzung mehr bedarf.