Autorin: Yvonne Mannsfeld (Referendarin)

Im Rahmen eines Arbeitsvertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer eine Arbeit zu leisten. Er ist verpflichtet fremdbestimmte, unselbstständige und weisungsgebundene Dienste zu leisten. Somit handelt es sich um einen sog. abhängigen Dienstvertrag. Der Arbeitsvertrag wird mehr und mehr aus dem BGB ausgelagert, sodass dieser mittlerweile über eine Vielzahl von Sondervorschriften geregelt wird. Außer einigen Normen des BGB ist das Dienstleistungsrecht primär für den selbstständigen Dienstvertrag uneingeschränkt anwendbar.