Autorin: Yvonne Mannsfeld (Referendarin)

Für den Kaufvertrag eines Verbrauchers iSv § 13 BGB mit einem Unternehmer iSv § 14 BGB über eine Ware iSd § 241a I BGB (sog. Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB) werden die Vorschriften des allgemeinen Kaufrechts durch die §§ 474 ff. BGB modifiziert, gem. § 474 II BGB. Die Modifikationen sehen vor allem eine Einschränkung der privatautonomen, vertraglichen Abänderungen der kaufrechtlichen Vorschriften vor. Weiter sehen sie neben einer Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers, eine eingeschränkte Gefahrtragungsregeln und Sondervorschriften für Garantien vor.