Autorin: Yvonne Mannsfeld (Referendarin)
Ein Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend (d.h. mehr als 50 %) weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Annahme eines überwiegend privaten Zwecks ist hierbei wieder im konkreten Einzelfall anhand aller Umstände zu bestimmen.
Der Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.