Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)
Neben der alic ist auch immer kurz der § 323a StGB darzustellen. Er tritt hinter der vorsätzlichen alic subsidiär zurück. Bei fahrlässiger Begehung kann zwischen den Tatbeständen Idealkonkurrenz bestehen, sodass beide bestehen bleiben.
- Strafrecht Allgemeiner Teil
- Herangehensweise an eine Strafrechtsklausur
- Objektiver Tatbestand – objektive Zurechenbarkeit
- Subjektiver Tatbestand – Vorsatz
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Täterschaft und Teilnahme
- Versuch und Rücktritt
- Fahrlässigkeitsdelikt und Erfolgsqualifikation
- Unterlassungsdelikt
- Konkurrenzen