Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)
Hierbei geht die gegenwärtige Verletzungsgefahr für ein geschütztes Rechtsgut von einer Sache als Gefahrenquelle aus und die Notstandshandlung richtet sich unmittelbar gegen diese Gefahrenquelle, indem sie diese beschädigt oder zerstört.
- Strafrecht Allgemeiner Teil
- Herangehensweise an eine Strafrechtsklausur
- Objektiver Tatbestand – objektive Zurechenbarkeit
- Subjektiver Tatbestand – Vorsatz
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Täterschaft und Teilnahme
- Versuch und Rücktritt
- Fahrlässigkeitsdelikt und Erfolgsqualifikation
- Unterlassungsdelikt
- Konkurrenzen