Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)
Rechtswidrig handelt derjenige, dessen tatbestandsmäßiges Handeln nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist.
Unterseiten von Rechtswidrigkeit
- Strafrecht Allgemeiner Teil
- Herangehensweise an eine Strafrechtsklausur
- Objektiver Tatbestand – objektive Zurechenbarkeit
- Subjektiver Tatbestand – Vorsatz
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Täterschaft und Teilnahme
- Versuch und Rücktritt
- Fahrlässigkeitsdelikt und Erfolgsqualifikation
- Unterlassungsdelikt
- Konkurrenzen