II. Actio libera in causa

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)

Bei der actio libera in causa (kurz alic) führt der Täter seine Schuldunfähigkeit durch Betrinken, Drogenkonsum o.ä. vorsätzlich herbei und begeht in diesem Zustand der Schuldunfähigkeit eine Tat, wegen der er grundsätzlich nicht zu bestrafen wäre. Die Idee hinter der alic ist, den Täter wegen seines Vorverhaltens zu bestrafen und damit für die Strafbarkeit die Verursachungshandlung im schuldfähigen Zustand als Anhaltspunkt heranzuziehen. Im Rahmen der alic stellen sich zwei Problemkreise. Zum einen ist die Anwendbarkeit dieser Rechtsfigur zu klären und zum anderen sind ihre Voraussetzungen zu bestimmen.