Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)
Ist eine Einwilligung nicht mehr bzw. nicht mehr rechtzeitig einholbar, liegt eine notstandsähnliche Situation vor. In dieser Situation kann anhand des hypothetischen Willens des Betroffenen unter Berücksichtigung aller Umstände (aus ex-ante Sicht) eine Einwilligung angenommen werden. Sie muss folglich seinen Interessen dienen und entsprechen.
Beispiel:
Bewusstloser muss nach einem schweren Autounfall operiert werden, damit sein Leben gerettet werden kann. Es ist insoweit anzunehmen, dass er bei Bewusstsein die Einwilligung in die lebensrettende Operation erklärt hätte.