3. Problem error in persona vel objecto

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)

Unterliegt einer der Mittäter einem unbeachtlichen error in persona vel objecto ist dieser nach h.M. auch für die übrigen Mittäter unbeachtlich, sofern in der Handlung selbst keine wesentliche Abweichung von dem geschlossenen Tatplan vorliegt. Insoweit gilt das oben Gesagte ohne Besonderheiten.