Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)
Konkurrenzen bestimmen das Verhältnis der verwirklichten Gesetzesverletzungen eines Täters zueinander. Weiter legen sie fest, nach welchen Grundsätzen sich die jeweiligen Rechtsfolgen im Schuldspruch richten. Sie sind daher primär für die Bildung einer Gesamtstrafe bzw. für die Bestimmung der Höhe einer Strafe relevant. Dies ist kein Prüfungsstoff für das erste Examen, dennoch sollte man die Grundzüge der Konkurrenz anwenden können. So können in einer Klausur bei Zeitmangel kleinere, „unwichtigere“ Tatbestände iRd Konkurrenzprüfung angenommen werden, aber aufgrund deren Zurücktreten dahingestellt bleiben. Hierdurch kann dem Korrektor gezeigt werden, dass man die Delikte gesehen hat und überdies auch die Konkurrenzen beherrscht. Dies bietet sich vor allem bei Zeitproblemen an, um Lücken aus Zeitmangel zu verhindern. In einer Klausur sollten am Ende jedes Tatkomplexes sowie am Ende eurer Klausur im Rahmen eines Gesamtergebnisses die Konkurrenzen geprüft werden.
Von einer Darstellung der Wahlfeststellung soll in diesem Skript abgesehen werden. Diese spielt im ersten Examen keine wirkliche Rolle, allenfalls im Zweiten.