Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)
Weiter muss die Handlung angemessen sein, gem. § 34 S. 2 StGB. Es ist insoweit eine einschränkende Betrachtung vorzunehmen, die Missverhältnisse iRe Mittel-Zweck-Relation ausschließen soll.
- Strafrecht Allgemeiner Teil
- Herangehensweise an eine Strafrechtsklausur
- Objektiver Tatbestand – objektive Zurechenbarkeit
- Subjektiver Tatbestand – Vorsatz
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Täterschaft und Teilnahme
- Versuch und Rücktritt
- Fahrlässigkeitsdelikt und Erfolgsqualifikation
- Unterlassungsdelikt
- Konkurrenzen