1. Erlaubnis(grenz)irrtum

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)

Bei einem Erlaubnis(grenz)irrtum irrt der Täter über die Existenz oder die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes und ist damit von dem § 17 StGB als Form des Verbotsirrtums (sog. indirekter Verbotsirrtum) miterfasst.