Herausgabeanspruch aus § 985 BGB (Vindikationsanspruch)

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin)

Herausgabeanspruch aus § 985 BGB (Vindikationsanspruch)

Den dinglichen Anspruch aus § 985 BGB sollte jeder kennen. Es ist der Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe der Sache, sofern er diese ohne Rechtsgrund besitzt. Der Anspruch liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:

1. Anspruchsgegenstand (Sache iSd § 90 BGB)

2. Anspruchssteller = Eigentümer der Sache

  • Auch Miteigentümer kann gegenüber Dritten (unabhängig von den anderen Miteigentümern) den Anspruch geltend machen - aber der Anspruch kann sich dann nur auf die Einräumung von Mitbesitz oder Herausgabe an alle richten.

3. Anspruchsgegner = Besitzer der Sache (unabhängig von der Art des Besitzes)

4. Ohne Recht zum Besitz, § 986 BGB