Onlinekommentar zum BGB

Liebe Leserin und lieber Leser,
die vorliegenden Ausführungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch entstammen den Federn mitwirkender Studenten. Ziel ist es Dir, geneigter Leser, eine umfassende Erläuterung der verschiedenen Topoi in studentengerechter Sprache zu liefern. Die Ausführungen zu den einzelnen Abschnitten beschränken sich daher nicht auf die üblichen Definitionen und Aufbauschemata, sondern versuchen gleichzeitig die Materie lehrbuchartig zu erklären. Dies kann unter Umständen durchaus dazu führen, dass einige Artikel etwas Durchhaltevermögen erfordern, was letztlich jedoch mit einem umfassenden Verständnis belohnt wird. Zahlreiche Belege weisen zum einen darauf hin, wo evtl. etwas nachgelesen werden kann und bieten zum anderen die Möglichkeit, die hier vorgestellten Definitionen, Streitstände, etc. für Hausarbeiten (u.a.) zu nutzen - vorbehaltlich der abschließenden Prüfung vor Abgabe in der heimischen Bibliothek.

Registrierte Nutzer haben zudem die Möglichkeit, den Artikeln Kommentare hinzuzufügen. Wir laden herzlich dazu ein, diese Funktion zu nutzen, um so Verbesserungsvorschläge, Aktualisierungsnotwendigkeiten und dergleichen aufzuzeigen.

In der Hoffnung Euch und Ihnen ein lehrreiches Lese- und Lernvergnügen zu bereiten und für das Redaktionsteam,
P. Max (März 2012)