Autorin: Kim Alexandra Reichenbach (Referendarin)

Handlungswille

Eine Willenserklärung muss mit Handlungswille abgegeben worden sein. Dies ist nicht der Fall, wenn dem Erklärenden nicht bewusst ist, dass er gerade willentlich handelt, etwa durch reflexartige Bewegungen oder im Schlaf.

Dieser Punkt ist in Klausuren regelmäßig unproblematisch.