Umfang der Vollmacht im Rahmen der Stellvertretung

Autorin: Kim Alexandra Reichenbach (Referendarin)

Umfang der Vollmacht

Der Umfang der Vollmacht bestimmt sich nach der im Innenverhältnis eingeräumten Vertretungsmacht. Es werden drei Vollmachtsarten unterschieden:

Spezialvollmacht
Die Vollmacht bezieht sich auf den Abschluss eines bestimmten Geschäfts.
Generalvollmacht
Die Vollmacht bezieht sich für umfassende Rechtshandlungen aller Art.
Gesamtvertretung
Die Vollmacht wird mehreren Personen auf die Weise erteilt, dass sie nur gemeinsam tätig werden können.

Eine besondere Form der Vollmacht ist die handelsrechtliche Prokura (§§ 48 ff. HGB). Sie wird durch Rechtsgeschäft erteilt, ihr Umfang ist aber gesetzlich geregelt.