5. Teil – Raub und Erpressung

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin))

Raub als zweiaktiges Delikt setzt sich aus den Delikten Diebstahl gem. § 242 StGB und der Nötigung gem. § 240 StGB zusammen. Geschützte Rechtsgüter sind damit das Eigentum sowie die Freiheit der Willensbetätigung.