Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin))
Eine Beleidigung ist die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung des Betroffenen. Für Tatsachenbehauptungen ist als ungeschriebenes Merkmal auch hier die Unwahrheit zu berücksichtigen, z.B. bei „Du hast mich bestohlen!“. Die Missachtung ist formunabhängig. Sie kann somit durch Worte oder Zeichen zum Ausdruck gebracht werden.