I. (Grund-) Voraussetzungen für einen Rücktritt

Autorin: Yvonne Mannsfeld (Rechtsanwältin))

Nachfolgend handelt es sich um die Grundvoraussetzungen. Die einzelnen Rücktrittsgründe können eventuell noch weitere Voraussetzungen erforderlich machen:

1. Gegenseitiger Vertrag

2. Rücktrittsgrund

a) vertraglich vereinbart, §§ 346 Abs. 1, 354 BGB

b) gesetzlich nach:

  • § 326 Abs. 1 BGB – nicht oder nicht vertragsgemäß
  • §§ 326 Abs. 5, 323 BGB – Unmöglichkeit
  • § 324 BGB – Nebenpflichtverletzung
  • § 313 Abs. 3 BGB – Störung der Geschäftsgrundlage)

3. Rücktrittserklärung, § 349 BGB

= formlose, empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht notwendigerweise den Rechtsgrund benennen muss