IV. Nebenentscheidungen

Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger

1. vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

2. Verzugszinsen §§ 286 I S. 1, 288 BGB (5 % dynamisch -> über dem jeweiligen Basiszinssatz)

Problem: 5 % statt 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz beantragt

Auslegen!

Problem: Zug um Zug Verurteilung

Verzug setzt Einredefreiheit voraus!

Problem:: Geltendmachung höherer als gesetzlicher Verzugszinsen:

idR (-), Beklagter muss nicht bestreiten, weil bereits unschlüssig.

Ausnahme:

  • Kläger hat vorgetragen, dass er rückführbaren Kredit in entsprechender Zinshöhe in Anspruch genommen hat.
  • Bei Kaufleuten wird höherer Zinssatz vermutet (Arbeiten idR mit Kontokorrentkrediten)
Problem: Zinsen iHv. 10% beantragt, gesetzlicher Zinssatz aber höher

Wegen § 308 I ZPO: „…nebst Zinsen iHv 5% - Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, höchstens aber 10%...“

3. Prozesszinsen §§ 291, 288 I S. 2 BGB

Problem: Antrag „ab Rechtshängigkeit“

Auslegen § 187 BGB analog = ein Tag nach Rechtshängigkeit bzw. Klagezustellung gemeint.

4. Deliktszinsen § 849 BGB (4 % statisch – fest, unabhängig von Basiszinssatz)

Beginn = Zeitpunkt der Beschädigung/ Entziehung einer Sache (Schadenseintritt)
Ende = Eintritt Verzug/ Rechtshängigkeit.