Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger
1. vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
2. Verzugszinsen §§ 286 I S. 1, 288 BGB (5 % dynamisch -> über dem jeweiligen Basiszinssatz)
Problem: 5 % statt 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz beantragt
Auslegen!
Problem: Zug um Zug Verurteilung
Verzug setzt Einredefreiheit voraus!
Problem:: Geltendmachung höherer als gesetzlicher Verzugszinsen:
idR (-), Beklagter muss nicht bestreiten, weil bereits unschlüssig.
Ausnahme:
- Kläger hat vorgetragen, dass er rückführbaren Kredit in entsprechender Zinshöhe in Anspruch genommen hat.
- Bei Kaufleuten wird höherer Zinssatz vermutet (Arbeiten idR mit Kontokorrentkrediten)
Problem: Zinsen iHv. 10% beantragt, gesetzlicher Zinssatz aber höher
Wegen § 308 I ZPO: „…nebst Zinsen iHv 5% - Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, höchstens aber 10%...“
3. Prozesszinsen §§ 291, 288 I S. 2 BGB
Problem: Antrag „ab Rechtshängigkeit“
Auslegen § 187 BGB analog = ein Tag nach Rechtshängigkeit bzw. Klagezustellung gemeint.
4. Deliktszinsen § 849 BGB (4 % statisch – fest, unabhängig von Basiszinssatz)
Beginn = Zeitpunkt der Beschädigung/ Entziehung einer Sache (Schadenseintritt)
Ende = Eintritt Verzug/ Rechtshängigkeit.