III. Begründetheit der Klage

Autorin: Rechtsanwältin Vera Oldenburger

Begründet: nur eine Anspruchsgrundlage (AGL) erörtern.

Falsch: „Im Übrigen steht dem Kläger der Anspruch auch aus §… zu“
= Verstoß gegen § 313 III ZPO!!! Auf weiteren AGL „beruht“ Urteil nicht!

Unbegründet: sämtliche AGL prüfen, aber direkt auf ablehnendes Merkmal springen, begründen und Anspruch ablehnen.