B. Begründung des Arbeitsverhältnisses

Unterstützt von unserer Partnerkanzlei KLIEMT.Arbeitsrecht

Das Arbeitsverhältnis entsteht mit dem Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags, dem Arbeitsvertrag. Dabei stellt das Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis dar. Nach dem Grundsatz der Vertragsautonomie darf jede Vertragspartei frei darüber entscheiden, ob, wie und mit wem sie das Arbeitsverhältnis eingehen möchte. Die Anbahnung eines Arbeitsvertrages sowie dessen Ausgestaltung ist allerdings bestimmten Regeln unterworfen: