2. Die personenbedingte Kündigung § 1 Abs. 2 S. 1 1. Fall KSchG

Mit der Unterstützung von KLIEMT.Arbeitsrecht

Werfen wir einen Blick auf die Wirksamkeitsvoraussetzungen der personenbedingten Kündigung § 1 Abs. 2 S. 1 1. Fall KSchG

  1. Feststellung der persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die in der Zukunft eine Störung in der Erbringung der Arbeitsleistung erwarten lassen
    • mangelnde körperliche / geistige Eignung
    • Entzug der Arbeitserlaubnis
    • Entziehung der Fahrerlaubnis (bei Berufen, die eine Fahrerlaubnis voraussetzen)
    • Erkrankung (siehe Besonderheiten in der nachfolgenden Darstellung)
  2. Benennung der zu erwartenden konkreten Beeinträchtigung und Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit
  3. Interessensabwägung
    Vollständige Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers unter Berücksichtigung des ultima ratio sowie des Prognoseprinzips:
    • Versetzungsmöglichkeit
    • Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen bei entsprechend freiem Arbeitsplatz