Am 28.05.2022 treten verschiedene Änderungen im allgemeinen Schuldrecht aufgrund der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbrauchervorschriften der Union in Kraft. Sie stärkt den Verbraucherschutz im Onlinehandel.
Unterseiten von Teil 2 – Andere Änderungen im allgemeinen Schuldrecht
- A. Allgemeine Informationspflichten auf Online-Marktplätzen, § 312k BGB
- B. Änderung des Widerrufsrechts
- C. Änderung der Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und von Fernabsatzverträgen
- D. Abtretungsverbot, § 398 S. 1 BGB
- E. Kündigungsbutton, gem. § 312k BGB (ab 01.07.2022)
- Zivilrecht Skripte
- Das Anspruchssystem
- BGB AT (Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil)
- Neues Schuldrecht - Gesetzesänderung im BGB ab dem 01.01.2022
- Teil 1 – Das Haftungssystem im allgemeinen Schuldrecht
- A. Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB
- B. Nichtleistung der Primärpflicht
- C. Schlechtleistung / Mängelhaftung
- D. Nacherfüllung, §§ 327i Nr. 1, 327l BGB
- E. Vertragsbeendigung, §§ 327i Nr. 2, 1. Var., 327m BGB
- F. Minderung, §§ 327i Nr. 2, 2. Alt., 327n BGB
- G. Schadensersatz, § 327i Nr. 3 BGB
- H. Verjährung, § 327j BGB
- I. Änderung an digitalen Produkten, § 327r BGB
- J. Abweichende Vereinbarungen, § 327s BGB
- K. Der Unternehmerregress
- L. Verhältnis zum Schuldrecht BT
- Teil 2 – Andere Änderungen im allgemeinen Schuldrecht
- A. Allgemeine Informationspflichten auf Online-Marktplätzen, § 312k BGB
- B. Änderung des Widerrufsrechts
- C. Änderung der Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und von Fernabsatzverträgen
- D. Abtretungsverbot, § 398 S. 1 BGB
- E. Kündigungsbutton, gem. § 312k BGB (ab 01.07.2022)
- Teil 3 – Änderungen im besonderen Schuldrecht
- Teil 1 – Das Haftungssystem im allgemeinen Schuldrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schuldrecht BT - Vertragliche Schuldverhältnisse
- Ungerechtfertigte Bereicherung, § 812 ff. BGB
- Deliktsrecht, §§ 823 ff. BGB
- I. Tatbestand Nr. 1: Haftung aus verschuldetem Unrecht § 823 BGB
- II. Tatbestand Nr. 2: Haftung für den Verrichtungsgehilfen, § 831 Abs. 1 BGB - Haftung aus Unrecht in widerleglich vermutetem Verschulden
- III. Tatbestand Nr. 3: Haftung aus Gefährdung (StVG, HPflG, ProdHaftG)
- IV. Die Verkehrspflichten: Funktion, systematische Stellung, Begründung
- Arbeitsrecht - Individualarbeitsrecht
- A. Allgemeines
- B. Begründung des Arbeitsverhältnisses
- C. Anfechtung und Nichtigkeit des Arbeitsverhältnisses
- D. Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- E. Entgeltfortzahlung
- F. Haftung im Arbeitsverhältnis
- G. Beendigung
- I. Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung unter Beachtung des KSchG
- II. Die Kündigungsgründe nach dem KSchG
- 1. Die verhaltensbedingte Kündigung § 1 Abs. 2 S. 1 2. Fall KSchG
- 2. Die personenbedingte Kündigung § 1 Abs. 2 S. 1 1. Fall KSchG
- 3. Soziale Rechtfertigung krankheitsbedingter Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG
- 4. Die betriebsbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 S. 1 Fall 3 KSchG
- 5. Die außerordentliche Kündigung, § 626 BGB
- 6. Änderungskündigung nach § 2 KSchG
- 7. Kündigungsschutz bestimmter Personengruppen
- III. Urlaubsabgeltung, § 7 Abs. 4 BUrlG
- IV. Die Kündigungsschutzklage
- H. Weiterbeschäftigungsansprüche
- J. Arbeitsrechtliche Grundlagen AEUV