XXI. Beschleunigungsgebot - Art. 6 I MRK

IdR nicht Klausurrelevant!
= Verfahrensrüge!

Sofern sich eine mögliche Verzögerung aus den Urteilsgründen ergibt, kann auch eine Sachrüge (fehlerhafte Gesetzesanwendung/Darstellungsmangel) erhoben werden.

“Beruhen“ (+), wenn hinsichtlich der Verzögerungskompensation die Vollstreckungslösung im Urteil womöglich anders ausgefallen wäre.