Schema zur räuberischen Erpressung, §§ 253, 255 StGB
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
b) Einsatz eines Nötigungsmittels iSv § 255 StGB
P: Gewalt durch Unterlassen (+), bei Garantenstellung
P: Gewalt gegen Sachen (+), sofern Gewalt als physische Gewalt empfunden wird (Einsperren)
P: Überraschender Zugriff (-), wenn Tat nicht durch eingesetzte Kraft, sondern durch List/ Schnelligkeit geprägt ist
- Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
2. Subjektiver Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
Allgemeine Rechtfertigungsgründe
III. Schuld
Allgemeine Entschuldigungsgründe
IV. Strafzumessung § 253 IV StGB
1. gewerbsmäßig
( ! Ausreichend ist die Absicht, sodass auch bei der ersten Tatbegehung ein besonders schwerer Fall vorliegen kann)
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