Schema zur räuberischen Erpressung, §§ 253, 255 StGB

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Tatbestand von § 253 StGB

b) Einsatz eines Nötigungsmittels iSv § 255 StGB

P: Gewalt durch Unterlassen (+), bei Garantenstellung

P: Gewalt gegen Sachen (+), sofern Gewalt als physische Gewalt empfunden wird (Einsperren)

P: Überraschender Zugriff (-), wenn Tat nicht durch eingesetzte Kraft, sondern durch List/ Schnelligkeit geprägt ist

2. Subjektiver Tatbestand

a) Vorsatz § 15 StGB

b) Bereicherungsabsicht

II. Rechtswidrigkeit

Allgemeine Rechtfertigungsgründe

III. Schuld

Allgemeine Entschuldigungsgründe

IV. Strafzumessung § 253 IV StGB

1. gewerbsmäßig

( ! Ausreichend ist die Absicht, sodass auch bei der ersten Tatbegehung ein besonders schwerer Fall vorliegen kann)

2. Bandenmitglied

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