Drohung

Drohung ist das (auch konkludente) Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.

Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 23 Rdn. 39; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 240 Rn. 12

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