Drohung
Drohung ist das (auch konkludente) Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
Quelle: Rengier, StrafR BT II, 22. Auflage München 2021, § 23 Rdn. 39; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 240 Rn. 12
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!