Gewalt gegen eine Person
Gewalt ist jede körperliche Einwirkung – unmittelbar oder auch nur mittelbar – auf den Körper des Opfers, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden.
Quelle: Rengier, StrafR BT I, 22. Auflage München 2020, § 7 Rn. 8; Lackner/Kühl/Heger, StGB, Heger, 30. Auflage München 2023, § 240 Rn. 10
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