Schema zur Anfechtung wegen Inhaltsirrtums und Erklärungsirrtums, § 119 I BGB

I. Anfechtungsgrund

1. Inhaltsirrtum § 119 I 1. Var. BGB

Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende dem Inhalt seiner gewollten Erklärung eine andere Bedeutung beimisst, als dies objektiv der Fall ist.​

P: Abgrenzung zum Kalkulationsirrtum: Dieser liegt vor, wenn dem Erklärenden ein Fehler bei der Berechnung des Preises unterlaufen ist. Es handelt sich um einen unbeachtlichen Motivirrtum, da dieser Irrtum der Abgabe der Willenserklärung vorgelagert ist. 

2. Erklärungsirrtum § 119 I 2. Var. BGB 

Der Erklärungsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem. (z.B. Versprechen, Verschreiben) 

II. Anfechtungserklärung § 143 BGB

Hierunter ist eine formfreie, einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zu verstehen, die vom Anfechtungsberechtigten gegenüber dem Anfechtungsgegner abzugeben ist. Sie ist bedingungs- und befristungsfeindlich, da sie die Ausübung eines Gestaltungsrechts darstellt.

III: Anfechtungsfrist

unverzüglich (§ 121 BGB)

IV. Kein Ausschluss (§ 144 BGB)

V. Rechtsfolgen

1. Nichtigkeit ex tunc (§ 142 BGB)

Ex tunc bedeutet "von Anfang an".

2. Schadensersatz (§ 122 BGB)

3. Rückabwicklung (§ 812 BGB)

Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Zum Download der Schemata

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit wenn ein Dritter behauptet, dass ihm am Gegenstand der…
I. Rechtsgrundlage §§ 74, 75 EinlPrALR oder Richterrecht II. Beeinträchtigung einer…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt = Person unter 18 Jahren oder wegen…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat die Bundeswehr als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Entstehung 1. Gesellschaftsvertrag, § 705 BGB, § 105 III HGB 2. Mindestens 2 Personen…
I. Tatbestand (§ 306b I StGB) 1. Objektiver Tatbestand a) Verwirklichung des Grunddelikts Ve…
I. Vertragliche Ansprüche 1. Primäransprüche Die Primäransprüche sind stets auf die Erfüllung der…
A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg 1. Spezialzuweisung zum VerwG 2. Generalklausel, §…
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten