Schema zum räuberischen Diebstahl mit Todesfolge, §§ 252, 251 StGB

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) §§ 249, 250, 252 StGB

b) Tod eines Menschen

P: Rücktritt vom Versuch möglich, wenn Tod leichtfertig verursacht wurde?

c) Kausalität

d) Objektive Zurechnung

Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung. Einzelne Aspekte der Lehre werden nur bei Fahrlässigkeitstaten und bei der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, nicht aber bei vorsätzlichen Erfolgsdelikten angewandt.

e) Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang

2. Subjektiver Tatbestand

a) Vorsatz § 15 StGB

b) wenigstens Leichtfertigkeit hinsichtlich der Todesfolge

II. Rechtswidrigkeit

Allgemeine Rechtfertigungsgründe

III. Schuld

Allgemeine Entschuldigungsgründe

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