Schema zum Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach Vertragsbeendigung gem. §§ 327o II, 327c I BGB - Digitale Produkte - Gewährleistungsrecht

I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich)

1. Verkäufer = Unternehmer, § 14 BGB

2. Käufer = Verbraucher, § 13 BGB

3. Vorliegen eines digitalen Produkts, § 327b III, IV BGB (auf das Kaufrecht keine Anwendung findet)

Ggf. Abgrenzung zum Kaufrecht nötig!

II. Voraussetzung des § 327c I 1 BGB

1. Fälligkeit der Verpflichtung zur Bereitstellung

2. fruchtlose Aufforderung des Verbrauchers o. Entbehrlichkeit der Aufforderung, § 327 III BGB

3. keine unverzügliche Bereitstellung

III. Erklärung der Vertragsbeendigung, §§ 327o I BGB

IV. Kein Fall des § 327c V, 218 BGB

Wird das Gestaltungsrecht zu spät ausgeübt, wird es gem. § 218 BGB unwirksam!

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