Schema zum Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach Vertragsbeendigung gem. §§ 327o II, 327c I BGB - Digitale Produkte - Gewährleistungsrecht
I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich)
1. Verkäufer = Unternehmer, § 14 BGB
2. Käufer = Verbraucher, § 13 BGB
3. Vorliegen eines digitalen Produkts, § 327b III, IV BGB (auf das Kaufrecht keine Anwendung findet)
Ggf. Abgrenzung zum Kaufrecht nötig!
II. Voraussetzung des § 327c I 1 BGB
1. Fälligkeit der Verpflichtung zur Bereitstellung
2. fruchtlose Aufforderung des Verbrauchers o. Entbehrlichkeit der Aufforderung, § 327 III BGB
3. keine unverzügliche Bereitstellung
III. Erklärung der Vertragsbeendigung, §§ 327o I BGB
IV. Kein Fall des § 327c V, 218 BGB
Wird das Gestaltungsrecht zu spät ausgeübt, wird es gem. § 218 BGB unwirksam!
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