Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
Der qualifizierte Erfolg müsste gerade aufgrund der durch die Verwirklichung des Grunddelikts begründeten typischen Gefahr eingetreten sein.
Quelle: Vgl. Rengier, StarfR BT II, 24. Auflage München 2023, § 16 Rn. 5.
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