Leichtfertigkeit

Leichtfertig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.

Quelle: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 52. Auflage Heidelberg 2022, Rn. 662; Rengier, StrafR AT, 12. Auflage München 2020, § 52 Rn. 9

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