Schema zum Schadensersatzanspruch nach §§ 990 I, 989 BGB
I. Vindikationslage im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses
Hier Prüfung eines EBVs iSd § 985 BGB
II. Verklagter (§ 989 BGB) oder bösgläubiger (§ 990 I BGB) Besitzer
Bösgläubigkeit richtet sich nach § 932 II BGB in Bezug zum Besitzrecht
Erhebung einer Klag richtet sich nach § 253 I ZPO (mit Zustellung der Klageschrift)
III. Verschlechterung der Sache i.S.d. § 989 BGB
IV. Verschulden § 989 BGB, § 276 I BGB
Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
I. § 812 I S. 1, 1. Alt BGB
1. Etwas erlangt
Unter "etwas" ist jeder vermögenswerte Vorteil…
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Vortat
Erforderlich ist eine rechtswidrige, mit…
I. Verbrauchervertrag über digitale Produkte, §§ 310 III, 327 I, II BGB (Anwendungsbereich)
1.…
Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:
Mehr dazu
Unsere Inhalte als Downloads:
Mehr dazu3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!Weitere Schemata
Die Nichtleistungskondiktion ist ein Fall der ungerechtfertigten Bereicherung, bei der die Bereicher…
I. Höchstpersönlichkeit, § 2274 BGB
II. Geschäftsfähigkeit, § 2275 BGB
Verfügender selbst muss…
I. Unbewegliche Sache
II. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht
Verbotene Eigenmacht übt…
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Erfolg = Tod eines anderen Menschen
b) Tatbezogen…















