Schema zum Erbvertrag, §§ 2274 ff. BGB
I. Höchstpersönlichkeit, § 2274 BGB
II. Geschäftsfähigkeit, § 2275 BGB
Verfügender selbst muss unbeschränkt geschäftsfähig sein. Für Vertragspartner gelten §§ 107 ff. BGB
III. Form, § 2276 BGB
Nur mit Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile
IV. Vertragsgemäße Verfügung
Möglich ist nur die vertragsgemäße Verfügung von Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage.
Im Zweifel ist das Gewollte nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln.
Alle Schemata aus dem Zivilrecht im schönen PDF-Format zum Download!
Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
I. Negative Publizität, § 15 I HGB
Schutz des abstrakten guten Glaubens an das Fortbestehen…
Die zivilrechtliche Stellvertretung ermöglicht es, durch andere wirksam rechtsgeschäftlich zu…
I. Notstandslage
1. Gefahr für ein Rechtsgut i.S.d. § 35 I StGB
Gefahr für Leben, Leib…
Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Klausuren erfolgreich schreiben:

3.000 Euro Stipendium
Zur AnmeldungEvent-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!Weitere Schemata
Belastender VA nach § 48 I 1 VwVfG:
I. Ermächtigungsgrundlage, § 48 I 1 VwVfG
Beachte: Spezialre…
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatobjekt
= Person unter 18 Jahren oder wegen Kra…
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a) Objekt
(1) Sache
Jeder körperliche Gegenstand.…
I. Tatbestand des § 226 II StGB
1. Objektiver Tatbestand des § 223 I StGB
2. Erfolgsqual…