I. Gesetzesinitiative, Art. 76 I GG
II. Vorverfahren, Art. 76 II, III GG
III. Hauptverfahren…
Schema zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB
I. Eigentum des Anspruchstellers
Hier Inzidentprüfung, ob Eigentum erworben wurde.
Erwerb von Miteigentum genügt.
II. Besitz des Anspruchgegners
Mittelbarer Besitz und Mitbesitz reichen aus.
III. Kein Recht zum Besitz, § 986 BGB
1. Eigenes Recht zum Besitz, § 986 I S. 1 Alt. 1 BGB
a. Dingliches Besitzrecht
P: Anwartschaftsrecht
b. Schuldrechtliches Besitzrecht
P: Zurückbehaltungsrechte
2. Abgeleitetes Besitzrecht, § 986 I S. 1 Alt. 2 BGB
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