I. Bestehen eines Schadensersatzanspruches statt der Leistung
Ein Schadensersatz statt der…
Schema zur Besitzkehr, § 859 III BGB
I. Unbewegliche Sache
II. Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht
Verbotene Eigenmacht übt derjenige aus, der dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet.
III. Sofortige Wiederbeschaffung des Besitzes
Die Entsetzung hat so schnell wie nach objektiven Maßstab möglich und ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis der Entziehung zu erfolgen.
IV. Keine Überschreitung des Rechts
Bei Überschreitung des Rechtes zur Besitzkehr liegt verbotene Eigenmacht vor.
Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online> erklären!
Das könnte Dich auch interessieren
I. Wirksamer Kaufvertrag
II. Mangelhafte Leistung durch den Verkäufer bei Gefahrübergang/Erwerb…
I. Auftrag, § 662 BGB
Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, ein…
Digitaler Karteikasten
Lerne über 1.700 Karteikarten kostenfrei in Deinem eigenen digitalen Karteikasten!Event-Kalender
Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!Exklusives Förderprogramm
Das Förderprogramm fürs Studium und Referendariat!Weitere Schemata
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eing…
I. Tatbestand des § 227 I StGB
1. Tatbestand des § 223 StGB
2. Erfolgsqualifikation d…
Das Grundrecht ist verletzt, wenn die hoheitliche Maßnahme in den Schutzbereich des Grundrechts eing…
I. Entstehung
1. Gesellschaftsvertrag, § 705 BGB, § 105 III HGB
2. Mindestens 2 Personen…