Schema zum eingetragenen rechtsfähiger Verein (e.V.)

I. Gründung

1. Satzung

2. Mindestens 7 Personen, § 56 BGB (für Gründungsakt reichen aber 2 Personen)

3. Gemeinsamer Zweck

4. Wahl des Vorstands, § 27 BGB

5. Konstitutive Eintragung ins Vereinsregister

II. Rechtsfähigkeit

Verein erhält Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister oder § 22 BGB durch Verleihung

III. Haftung

Verein selbst haftet voll. Organhandeln wird gem. § 31 BGB dem Verein zugerechnet. Vereinsmitglieder haften nicht.

IV. Vertretung

Grundsatz: Gesamtvertretung. Verein wird vertreten durch den Vorstand, § 26 I BGB

V. Beendigung

1. Durch Auflösung

a) Mitgliederbeschluss, § 41 BGB

b) Zeitablauf oder Eintritt eines Ereignisses, § 74 II BGB

c) Behördliches Verbot, § 3 VereinsG

2. Durch Verlust der Rechtsfähigkeit

a) Insolvenz, § 42 BGB

b) Gerichtliche Entziehung, § 73 BGB (wenn Mitgliederzahl unter 3 fällt)

c) Fälle des § 43 BGB

Beachte: Immer auch zumindest gedanklich zur Aktiengesellschaft abgrenzen!

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