Schema zur Aggressivnotstandshilfe, § 904 BGB

I. Notstandslage i.S.d. § 904 BGB für einen Dritten 

1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut eines Dritten

Unter einer Gefahr versteht man einen Zustand, bei dem auf Grund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ergebnisses besteht.

Notstandsfähig sind alle rechtlich geschützten Interessen. 

2. gegenwärtig

Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn ein Zustand gegeben ist, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.  

II. Notstandshandlung

1. Beeinträchtigung

Einwirkung auf eine fremde Sache

2. Erforderlichkeit

Eine Notstandshandlung ist erforderlich, wenn sie geeignet ist, die Gefahr abzuwenden und das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellt.

3. Verhältnismäßigkeit

Der Eingriff ist verhältnismäßig, wenn das geschützte Interesse dem beeinträchtigten Interesse wesentlich überwiegt.

III. Subjektives Rechtfertigungselement

Abwendungswille 
Der Täter muss der Gefahr mit Abwendungswillen entgegentreten, also die Absicht im Sinne eines zielgerichteten Wollens besitzen, die Gefahr vollständig von dem Dritten abzuwenden oder zumindest abzuschwächen.


     Zum eBook Download
Alle Schemata aus dem Strafrecht im schönen Drucklayout als PDF-Download!
(Ein großer Rabatt wird Dir beim Checkout abgezogen!)

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Negative Publizität, § 15 I HGB Schutz des abstrakten guten Glaubens an das Fortbestehen…
I. Allgemeines zum Ehevertrag Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen…
I. Ermächtigungsgrundlage 1. Spezialgesetz 2. Standardmaßnahmen, §§ 12 ff. NPOG 3.…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was hat Möhrle Happ Luther als Arbeitgeber zu bieten

Weitere Schemata

I. Vorliegen eines gegenseitigen Vertrags Das Gegenseitigkeits- bzw. synallagmatische Verhältnis…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Täuschung Einwirkung auf das Vorstellungsbild ein…
Das Zurückbehaltungsrecht gewährt dem Schuldner das Recht, seine Leistung zu verweigern, bis der Glä…
I. Unselbstständige Beweisverwertungsverbote Können nur durch rechtswidrige Beweiserhebung entste…
Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat