Schema zum Antrag nach § 80a VwGO

A. Zulässigkeit

I. Verwaltungsrechtsweg

1. Spezialzuweisung zum VerwG

2. Generalklausel, § 40 I VwGO

a) öffentlich-rechtliche Streitigkeit

Liegt vor, wenn das Rechtsverhältnis, aus dem der Klageanspruch abgeleitet wird, eines des öffentlichen Rechts ist. 

b) nichtverfassungsrechtlicher Art

Nach der Formel der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit liegt eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vor, wenn die Streitbeteiligten unmittelbar am Verfassungsleben teilnehmen und wenn es im Kern um die Anwendung und Auslegung von Verfassungsrecht geht.

c) keine abdränge Zuweisung

Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art können durch Bundes- oder Landesgesetze auch Gerichten, die nicht zur Verfassungsgerichtsbarkeit gehören, zugewiesen werden (§ 40 Abs. 1 S. 1, 2 VwGO). Eine abdrängende Sonderzuweisung liegt also immer dann vor, wenn eine derartige Streitigkeit einem anderen Gericht explizit zugewiesen ist.

II. Statthafte Antragsart

Abgrenzung zu § 123 VwGO und Prüfung, ob VA mit Drittwirkung vorliegt gem. § 80 I 2 VwGO

III. Antragsbefugnis

h.M.: § 42 II VwGO analog; wenn drittschützende Normen verletzt sind.

IV. Richtiger Beklagter

§ 78 VwGO analog

V. Rechtsschutzbedürfnis

Str. ob vorheriger Antrag bei der Behörde erforderlich ist:

e.A.: immer Antrag nötig, § 80a III 2 VwGO ist Rechtsfolgenverweis

h.M.: Antrag ist nicht nötig, § 80a III 2 ist Rechtsgrundverweis, Arg. Eindeutiger Wortlaut. Grds. der Rechtsmittelklarheit „Redaktionsversehen“

B. Beiladung

C. Begründetheit

Ähnlich wie bei § 80 V VwGO

Besonderheit. Hier stehen sich zwei private Belange gegenüber (z.B. Nachbar gegen Bauherrn)

Zwei Aufbauarten im 1. Examen vertretbar

1. Komplette RM Prüfung des angegriffenen VAs

oder

2. Nur Prüfung von drittschützenden Normen (siehe Antragsbefugnis) im 2. Examen zwingend und hier wohl überzeugender

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

Gang der Hauptverhandlung, §§ 243, 244, 258, 260, 268 StPO 1. Aufruf der Sache § 243 Abs. 1 S. 1…
B. Begründetheit Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, soweit ein Eingriff in den Schutzbereich…
Dabei handelt der Geschäftsführer ein fremdes Geschäft wissentlich als sein eigenes I.…

Hausarbeiten erfolgreich schreiben:

Die perfekte Hausarbeit Zum eBook Download

Klausuren erfolgreich schreiben:

Die perfekte Klausur Zum eBook Download

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Entdecke das Angebot der Allianz für Juristen

Weitere Schemata

I. Rechtsgrundlage Gewohnheitsrecht oder §§ 74, 75 EinlPrALR II. Beeinträchtigung einer vermö…
I. Vorliegen eines Werkvertrags II. Fällige und einredefreie Leistungspflicht Die Fälligkeit t…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatbestand von § 253 StGB b) Einsatz eines Nötigu…
I. Rechtsgrundlage § 58 I BauO oder Spezialgesetzlich: § 22 StrWG, § 20 II BImSchG etc.…
Finde heraus, was Gütt Olk Feldhaus Dir als Arbeitgeber zu bieten hat