Schema zur Mängelgewährleistung bei Kaufverträgen, § 437 BGB

I. Kaufvertrag iSv § 433 BGB

II. Mangel iSv § 434 BGB im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, §§ 446, 447 BGB

1. Sachmangel, § 434 BGB

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen der Vorschrift entspricht, § 434 I BGB

a) Subjektive Anforderungen, § 434 II 1 BGB

b) Objektive Anforderungen, § 434 III 1 BGB

c) §§ 475 b, c BGB: Ergänzungen bei Verbrauchsgüterkauf mit digitalen Elementen

d) Montageanforderungen, § 434 IV BGB

e) Falschlieferung (Aliud), § 434 V BGB

2. Bei Gefahrübergang, §§ 446, 447 BGB

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über

III. Gewährleistungsansprüche

1. Nacherfüllung, § 437 Nr. 1 BGB

2. Rücktritt/ Minderung, § 437 Nr. 2 BGB

3. Schadensersatz; Aufwendungsersatz, § 437 Nr. 3 BGB

IV. Kein Gewährleistungsausschluss durch Rechtsgeschäft oder Gesetz

V. Keine Verjährung, § 438 Abs. 1-3 BGB

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