Schema zur konkreten Normenkontrolle, Art. 100 I GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG

A. Zulässigkeit

I. Zuständigkeit

Art. 100 I GG, § 13 Nr. 11 BVerfGG

II. Vorlageberechtigung

Art. 100 I GG: Gericht = Jeder sachlich unabhängige Spruchkörper, den ein formelles Gesetz mit den Aufgaben eines Gerichts betraut und als Gericht bezeichnet

III. Ordnungsgemäße Vorlage

§§ 23 I, 80 II BVerfGG

IV. Vorlagegegenstand

Formelle und nachkonstitutionelle Gesetze, d.h. Überprüfung der Vereinbarkeit eines Bundesgesetzes mit dem GG oder eine Landesgesetzes mit dem GG / Bundesgesetz.

V. Vorlagevoraussetzungen

Gericht muss von Verfassungswidrigkeit überzeugt sein; Entscheidungserheblichkeit des Gesetzes für den konkreten Fall.

B. Begründetheit

I. Verstoß des Bundesgesetzes gegen das GG

II. oder: Verstoß des Landesgesetzes gegen GG / Bundesgesetz

Zum Download der Schemata

Alle Schemata aus dem Öff-Recht im schönen PDF-Format zum Download!

Für unsere Nutzer haben wir in dem Link zum Download einen Rabatt hinterlegt, der beim Checkout automatisch abgezogen wird.

Du hast das Thema nicht ganz verstanden? Dann lass es Dir in aller Ruhe auf Jura Online erklären!

Das könnte Dich auch interessieren

I. Schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung, § 883 I BGB Beachte die strenge…
I. Zulässigkeit 1. Statthaftigkeit wenn Schuldner materielle Einwendungen geltend macht, die…
I. Gegenseitiger Vertrag II. Gegenseitigkeit der Forderungen Zwei Personen müssen einander…

Der Semesterplaner, den wir uns im Studium gewünscht hätten:

Der perfekte Semesterplaner Mehr dazu

Unsere Inhalte als Downloads:

Mehr dazu

3.000 Euro Stipendium

Zur Anmeldung

Event-Kalender

Aktuelle Events für Jurastudenten und Referendare in Deutschland!
Was Osborne Clarke als Arbeitgeber zu bieten hat

Weitere Schemata

Eine Störung der Geschäftsgrundlage liegt vor, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags ge…
A. Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg 1. Spezialzuweisung zum VerwG 2. Generalklausel, §…
Revision ist reine Rechtsinstanz keine Tatsacheninstanz. Überprüfung, ob: 1. Verfahren ordnung…
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt (1) Sache Jeder körperliche Gegenstand…
Finde heraus, was PwC Legal Dir als Arbeitgeber zu bieten hat