Schema zur Gefahrenabwehrverfügung (NRW)

I. Rechtsgrundlage

1. Spezialgesetzliche RGL (dann Sperrwirkung)

2. Standardmaßnahmen, § 9 ff. PolG NRW

3. Generalklausel § 8 PolG oder § 14 OBG

II. Formelle Rechtmäßigkeit

1. Zuständigkeit

a) Sachlich

Grundsatz: § 5 I 1, 3 OBG

Ausnahme: Eilzuständigkeit der Polizei, §§ 1 I 3 PolG, § 10 POG

b) Örtlich

2. Verfahren

3. Form

III. Materielle Rechtmäßigkeit

1. Voraussetzungen der Rechtsgrundlage

Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung etc.

2. Verantwortlichkeit

§§ 4-6 PolG, §§ 17- 19 OBG

3. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

a) Möglichkeit nach § 44 II VwVfG

b) Bestimmtheit

4. Ermessen (regelmäßig Schwerpunkt)

Prüfen von Ermessensfehlern § 114 VwGO (hier Verhältnismäßigkeitsprüfung)

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