Schema zum possessorischen Anspruch, § 861 BGB
I. Anspruchsteller ist ursprünglicher Besitzer
Auch der mittelbare Besitzer kann den Anspruch aus § 861 BGB geltend machen, § 869 S. 1 BGB
II. Anspruchsgegner ist aktueller Besitzer
III. Fehlerhafter Besitz des aktuellen Besitzers § 858 II BGB
Verbotene Eigenmacht übt derjenige aus, der dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet.
IV. Kein Ausschluss
1. Erlaubte Besitzkehr § 859 II, III BGB oder andere Gestattung nach § 858 I BGB
2. Entzogene Besitz des Anspruchstellers war fehlerhaft § 861 II BGB
3. Ein Jahr seit verbotener Eigenmacht vergangen § 864 BGB
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