Schema zum possessorischen Anspruch, § 861 BGB

I. Anspruchsteller ist ursprünglicher Besitzer

Auch der mittelbare Besitzer kann den Anspruch aus § 861 BGB geltend machen, § 869 S. 1 BGB

II. Anspruchsgegner ist aktueller Besitzer

III. Fehlerhafter Besitz des aktuellen Besitzers § 858 II BGB

Verbotene Eigenmacht übt derjenige aus, der dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet.

IV. Kein Ausschluss

1. Erlaubte Besitzkehr § 859 II, III BGB oder andere Gestattung nach § 858 I BGB

2. Entzogene Besitz des Anspruchstellers war fehlerhaft § 861 II BGB

3. Ein Jahr seit verbotener Eigenmacht vergangen § 864 BGB

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